Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf einer Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) vorgelegt, der die Energiepreisbremsen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsegesetzes bis Ende April 2024 verlängern soll, sofern dazu die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird. Das IDW hat die Gelegenheit der Verbändeanhörung genutzt, auf Aspekte hinzuweisen, die für die Umsetzung der PBVV relevant sind.