Presseraum

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Presseinformationen


10.10.2024
IDW nimmt Stellung zum Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Presseinformation 16/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat gegenüber dem federführenden Rechtsausschuss des Bundestages eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf (RegE) des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgegeben. Darin begrüßt das IDW das Vorhaben, allein den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zu betrauen. Zugleich fordert das IDW jetzt eine zügige Umsetzung der CSRD in deutsches Recht noch in diesem Jahr. Andernfalls drohen erhebliche Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen und deren Prüfer.

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04.09.2024
IDW fordert klare Regeln zum Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand

Presseinformation 14/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat in einem Schreiben an die zuständigen Minister der Länder klare Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand gefordert. Dies betrifft insb. Unternehmen, die mittelbar von der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht betroffen sind. In landesrechtlichen Vorschriften müssten Unklarheiten beseitigt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

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30.08.2024
AI Act: Überblick über die EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz

Presseinformation 13/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) veröffentlicht ein Knowledge Paper zur kürzlich in Kraft getretenen EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act). Das Papier gibt einen Überblick über die Regelungen und zeigt erste Auswirkungen für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer auf.

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25.07.2024
CSRD-Umsetzung: IDW begrüßt die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes

Presseinformation 12/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes zur Umsetzung der CSRD ein wichtiger Schritt für eine Umsetzung in 2024 erfolgt und damit zur Rechtssicherheit beiträgt. Positiv ist auch, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Wirtschaftsprüfern übertragen wird. Damit trägt der Gesetzesentwurf sowohl Qualitäts- als auch Bürokratieabbauargumenten Rechnung. Das IDW bedauert indes, dass das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht in das Wirtschaftsprüfer-Examen eingebunden werden soll.

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Holger Externbrink

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