Erster Satz der ESRS: Stand der Überarbeitung und Auswirkungen auf IDW RS FAB 100

Die EFRAG hat Kommissarin Albuquerque mit Schreiben vom 20.06.2025 einen sog. „Progress Report“ zur Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS übermittelt. Laut Pressemittelung der EFRAG wurde der „Progress Report“ seitens der Kommissarin mit Schreiben vom 05.05.2025 erbeten und beinhaltet die aus Sicht der EFRAG zentralen sechs Hebel („lever“) der Überarbeitung zur Reduktion der verpflichtenden ESRS Datenpunkte um mehr als 50%:

  • LEVER 1: Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • LEVER 2: Bessere Lesbarkeit/Prägnanz der Nachhaltigkeitserklärungen und bessere Einbindung in die Unternehmensberichterstattung als Ganzes
  • LEVER 3: Kritische Änderung des Verhältnisses zwischen Mindestangaben (MDR) und thematischen Spezifikationen
  • LEVER 4: Verbesserte Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit der Normen
  • LEVER 5: Einführung anderer vorgeschlagener Erleichterungen zur Verringerung der Belastung
  • LEVER 6: Verbesserte Interoperabilität

Zum Hintergrund:

Die EFRAG wurde durch Kommissarin Albuquerque mit Schreiben vom 27.03.2025 mit der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt, die bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt wurde. Die EFRAG hatte daraufhin am 08.04.2025 öffentlich zu Eingaben für die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS aufgerufen. Das IDW hat sich am 06.05.2025 an der öffentlichen Konsultation der EFRAG zur Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beteiligt.

Der am 25.04.2025 von der EFRAG veröffentlichte Zeit- und Arbeitsplan für die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS sieht die Entwicklung eines Exposure Draft der überarbeiteten ESRS von Mitte Mai bis Juli 2025 vor, gefolgt von einer Veröffentlichung und öffentlichen Konsultation im August und September 2025. Das IDW wird sich auch in diese Konsultation einbringen.

Bedeutung für die IDW ESRS-Modulverlautbarungen:

Die Fachgremien des IDW haben sich intensiv mit dem ersten Satz der ESRS auseinandergesetzt. Um den Berufsstand, die Anwender und die Adressaten bei der Umsetzung der ESRS zu unterstützen, wurde die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100) entwickelt. Aktuell befinden sich elf Module des IDW RS FAB 100 im Entwurfsstadium (ESRS 1-M2.2, ESRS 1-M2.3, ESRS 1-M2.5, ESRS 1-M3.1, ESRS 1-M3.2, ESRS 1-M3.3, ESRS E1-M1, ESRS E1-M2, ESRS E2-M1, ESRS S1-M1 und ESRS G1-M1).

Die Modul-Entwürfe basieren auf dem aktuellen Stand der ESRS (wie er als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet wurde). Sie geben auf dieser Basis die bisherige Auffassung der IDW Fachgremien zur Anwendung dieser Standards wieder.

Vor dem Hintergrund, dass das o.g. Mandat der Europäischen Kommission umfangreiche Änderungen sowohl hinsichtlich der Konzeption des ersten Satzes der ESRS als auch hinsichtlich konkreter Angabepflichten erwarten lässt, hat der FAB in seiner Sitzung am 27.05.2025 beschlossen, die genannten elf Modul-Entwürfe bis auf Weiteres im Entwurfsstadium zu belassen.

Sobald Klarheit hinsichtlich der endgültigen Inhalte des überarbeiteten ersten Satzes der ESRS besteht, werden die Modul-Entwürfe erneut beraten und hinsichtlich eines möglichen Änderungsbedarfs analysiert. Dies gilt auch für die zurzeit bestehenden finalen Module zu IDW RS FAB 100.

Weiterhin werden sich die IDW Fachgremien mit dem überarbeiteten ersten Satz der ESRS intensiv auseinandersetzen und zur Unterstützung der Umsetzung ggf. neue Modul-Entwürfe zur Auslegung von Zweifelsfragen unter Einhaltung des üblichen Due Process (einschließlich einer öffentlichen Konsultation) vorlegen.

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