IDW nimmt als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm teil
Dr. Torsten Moser, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des IDW, hat – ergänzend zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sowie des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ – die Auffassung des IDW in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 23.06.2025 dargelegt.
Das IDW begrüßt die Ausgestaltung der investitionsfördernden Maßnahme als degressive Abschreibung. Die für die Anschaffung bzw. Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter geplante Regelung soll für Anschaffungen und Herstellungen nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 greifen. Somit würde ein ausreichender Zeithorizont bestehen, Neuinvestitionen zu planen. Auch die Höhe – das dreifache der linearen AfA bzw. maximal 30% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – kann einen signifikanten Investitionsanreiz darstellen.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem der Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 sukzessive auf 10% im Jahr 2032 gesenkt werden. Korrespondierend dazu soll auch der Thesaurierungssatz des § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG ebenfalls ab dem Jahr 2028 stufenweise auf 25% abgesenkt werden. Das IDW betont stets, dass die Frage über die Höhe der (nominalen) Steuerbelastung eine politische Entscheidung ist. In Anlehnung an die Auffassung der BMF-Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ dürfte indes eine im internationalen Umfeld beobachtbare Unternehmensteuerbelastung von 25% als angemessen angesehen werden.
Das IDW weist darauf hin, dass es nicht bei den vorgeschlagenen Maßnahmen bleiben dürfe. Vielmehr sei eine umfassende Unternehmensteuerreform notwendig, die das materielle Steuerrecht vereinfacht. Das IDW hatte seine Anregungen im Positionspapier „Steuerpolitische Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland “ bereits im Januar 2025 vorgestellt.
Ebenfalls Gegenstand der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages war ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen sollen aus Sicht der Fraktion „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken.“
Das IDW unterstützt explizit das Ziel, Sorge dafür zu tragen, dass z.B. durch Steuergestaltungen eine missbräuchliche Schädigung des Staates unterbleibt. Dies wird nicht zuletzt auch durch die Empfehlung an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verdeutlicht, die im IDW Wertekodex enthaltenen Ausführungen zu verantwortungsvoller Steuerberatung umzusetzen.
Gleichzeitig spricht sich das IDW für einen „Mindset-Wechsel“ aus. In den vergangenen Jahren konnte beobachtet werden, dass den Steuerpflichtigen ein immer größeres Misstrauen entgegengebracht wird und zahlreiche „Anti-Missbrauchsvorschriften“ eingeführt wurden. Es gilt festzuhalten, dass Gestaltungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens anzuerkennen sind und der Steuerpflichtige innerhalb dieses Rahmens frei in seiner Gestaltung ist.
Des Weiteren regt das IDW eine umfassende Reform des Grunderwerbsteuergesetzes sowiedes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an, mit dem die Gesetze systematischer sowie rechtssicherer werden und gleichzeitig der Fortbestand von unternehmerischen Einheiten im Fall des Übergangs von betrieblichem Vermögen sichergestellt wird.