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Der HFA hat am 14.02.2024 im schriftlichen Verfahren den Entwurf eines um nationale Besonderheiten modifizierten International Standard on Auditing (ISA) 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ (ISA [E-DE] 600 (Revised)) samt Folgeänderungen in anderen ISA [DE] verabschiedet.
Der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ hat häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen nach ISA [E-DE] 600 (Revised) erarbeitet.
Wie bereits im vergangenen Jahr unterstützt das IDW auch beim diesjährigen 17. Deutschen Nachhaltigkeitspreis als Branchenpartner. Gesucht werden wieder die Vorreiter der Transformation in der deutschen Wirtschaft.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD ist in aller Munde - genauso relevant ist jedoch die Berichtspflicht nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung, die weniger im Fokus steht. Was auf Unternehmen und ihre Prüfer zukommt, beleuchtet die neue Folge der Podcast-Reihe "Fit für die Nachhaltigkeit".
Am 12. April 2024 findet die Fachtagung Unternehmenssanierung statt. Vertreter des IDW Fachausschusses Sanierung und Insolvenz erläutern dort die praktischen Auswirkungen der neu gefassten sanierungsrelevanten IDW Standards.
Fachleute im Bereich der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten lassen sich über das neue Verzeichnis der Sustainability-Auditoren IDW im IDW Webauftritt finden.
Die Änderungsvorschläge des International Accounting Standards Board (IASB) vom November 2023 sollen für mehr Klarheit bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten mit Fremd- und Eigenkapitalcharakter sorgen. In dem Exposure Draft 2023/5 "Financial Instruments with Characteristics of Equity – Proposed amendments to IAS 32, IFRS 7 and IAS 1" werden daher eine Reihe konkreter Anwendungsprobleme der Praxis behandelt. Das IDW hat zu den einzelnen Änderungsvorschlägen Stellung genommen.
Seit wenigen Tagen liegt der lang erwartete Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Recht vor. Das IDW stellt den Entwurf in einem aktuellen Online-Seminar vor.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat die Annahme des Wachstumschancengesetzes durch den Bundesrat positiv aufgenommen, kritisiert jedoch, dass das ursprünglich vorgesehene Entlastungsvolumen deutlich gekürzt wurde.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht. Die wichtigste Nachricht für den Berufsstand: Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer tätig werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist in einem Schreiben vom 18.03.2024 an die Übertragungsnetzbetreiber darauf hin, dass die Möglichkeit zur Verlängerung der Fristen zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 StromPBG) durch die letztverbrauchenden Unternehmen besteht. Danach kann in begründeten Fällen ab sofort bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung der im Gesetz geregelten Frist (31. Mai 2024) um drei Monate bis zum 31. August 2024 beantragt werden.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung beschlossen, zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren zur optional rückwirkenden Anhebung der monetären Schwellenwerte der §§ 267, 267a und 293 HGB um 25 % materiell abgeschlossen.
Das IDW hat ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand" veröffentlicht, das vor einer alarmierenden finanziellen Situation im deutschen Krankenhaussektor warnt.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) startet heute seine Podcast-Reihe "Fit für die Nachhaltigkeit". Sie bietet Unternehmen und Wirtschaftsprüfern kompaktes Expertenwissen zu den neuesten ESG-Regulierungen. Die Pilotfolge gibt einen Überblick über die kommenden Staffeln, die erste konzentriert sich auf die EU-Taxonomie-Verordnung.
Das IDW hat sich mit der Eingabe vom 15.03.2024 an der Konsultation der European Securities and Markets Authority (ESMA) zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen beteiligt, den sogenannten Draft Guidelines for Enforcement of Sustainability Information, kurz GLESI.
Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten haben am 15.03.2024 im Ausschuss der ständigen Vertreter den Weg für die Annahme der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bereitet. In den zurückliegenden Wochen kam es trotz vorläufiger politischer Einigung aus Dezember 2023 immer wieder zu Verschiebungen. Grund war der Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten (darunter Deutschland).
Die Plattform SOLON X, ein Angebot des IDW, hat es sich zum Anspruch gesetzt, die besten Vorschläge zur digitalen Zukunft zu unterbreiten und Werkzeuge für eine optimale Umsetzung an die Hand zu geben.
Mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG) gelten künftig für kommunale Unternehmen nicht mehr generell die strengeren Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Das Gesetz wurde am 28.02.2024 vom Landtag NRW beschlossen.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) zum 01.01.2023 hat der Energiefachausschuss zwei weitere IDW Prüfungshinweise verabschiedet.
Vor einem Jahr, am 8. März 2023, rief das IDW die LinkedIn-Gruppe „IDW Women’s Network“ ins Leben - eine Plattform für den Erfahrungsaustausch von Frauen im Berufsstand. Die Plattform hat sich seither erfolgreich weiterentwickelt.
Das IDW hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).
Auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat das IDW eine Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes abgegeben. In dem Verfahren vor dem BVerfG hat sich das IDW dahingehend geäußert, dass der Solidaritätszuschlag in der gegenwärtigen Fassung aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG verfassungswidrig, also nicht mehr mit den finanzverfassungsrechtlichen Regelungen vereinbar erscheine.
Der Fachausschuss Recht des IDW hat sich in seiner Sitzung am 09.02.2024 mit bestehenden Unsicherheiten bei der Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 befasst.