EU-Kommission veröffentlicht „Quick Fix“ zum ersten Satz der ESRS
Die am 11. Juli 2025 von der EU-Kommission veröffentlichte Delegierte Verordnung (sog. „Quick Fix“) zur Änderung des ersten Satzes der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) verfolgt das Ziel, Unternehmen der sog. 1. Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch verlängerte und erweiterte Übergangsvorschriften zu einzelnen Angabepflichten innerhalb der ESRS für die Berichtsjahre 2025 und 2026 zu entlasten. Neben der Delegierten Verordnung und deren Anhang wurde eine Übersicht der Änderungen veröffentlicht.
Die Delegierte Verordnung unterliegt nun der mindestens zweimonatigen Prüfung („scrutiny period“) durch EU-Parlament und Rat. Die Fachgremien des IDW werden sich zeitnah mit den Änderungen im Detail auseinandersetzen.
Die im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit ebenfalls angekündigte Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS wird aktuell durch die EFRAG vorbereitet und steht somit neben dem heute veröffentlichen „Quick Fix“. Die Konsultation eines Entwurfs der Überarbeitung des ersten Satzes durch die EFRAG ist zwischen Ende Juli und Ende September 2025 geplant.
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