Aktuelle Entwicklungen zum Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit
Am 25.06.2025 hat der Rat der Europäischen Union seine Position zum Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 veröffentlicht. Dieser ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der Europäischen Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und zum Abbau bürokratischer Hürden.
In der vorab erschienenen Pressemitteilung vom 23.06.2025 wurden die wesentlichen Vorschläge des Rates, u.a. im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgestellt: Hiernach sollen Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Damit geht der Vorschlag des Rates zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung über den der Europäischen Kommission hinaus, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung bei mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigen und Umsatzerlösen p.a. von mehr als 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € vorschlägt. Die Position des Rates sieht jedoch eine Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen künftigen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, um eine angemessene Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen zu gewährleisten.
Auf Ebene des Europäischen Parlaments wurde im federführenden Rechtsausschuss (JURI) in der Sitzung vom 24.06.2025 der Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters Warborn zum Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 vorgestellt. Der Berichtsentwurf sieht u.a. eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bei mehr als durchschnittlich 3.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € vor. Die Mitglieder des JURI konnten bis zum 27.06.2025 Änderungsanträge eingeben. Dem Vernehmen nach ist eine finale Beschlussfassung zur Position des Rechtsausschusses im Oktober 2025 geplant.