Taxonomie-Berichterstattung: EU-Kommission nimmt Delegierte Verordnung an

Die Europäische Kommission hat am 04.07.2025 eine Delegierte Verordnung zur Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) angenommen. Die Delegierte Verordnung umfasst Änderungen der drei bestehenden Delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung:

  • Delegierte Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178)
  • Delegierte Verordnung Klima (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139)
  • Delegierte Verordnung Umwelt (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486)

Der Entwurf dieser Delegierten Verordnung wurde durch die Europäische Kommission am 26.02.2025 – parallel zu der Veröffentlichung der Vorschläge im Rahmen des ersten Omnibus-Paketszur Konsultation gestellt. Das IDW hat mit Schreiben vom 26.03.2025 an dieser Konsultation teilgenommen.

Wie bereits der Entwurf enthält die durch die Europäische Kommission angenommene Fassung die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen (sog. „de minimis thresholds“). Im Vergleich zur Entwurfsfassung wurden die jeweiligen Anforderungen jedoch neu formuliert. Außerdem wurden neue Anhänge zur Delegierten Verordnung veröffentlicht, die u.a. gestraffte Meldebögen umfassen sowie ein begleitendes Q&A zur Delegierten Verordnung.

Die Delegierte Verordnung unterliegt nun in der sog. „scrutiny period“ der mindestens viermonatigen Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sollten diese keine Einwände erheben, wird die Delegierte Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Die Anwendung der geänderten Regelungen ist für Geschäftsjahre 2025 vorgesehen, jedoch mit einem Wahlrecht der Erstanwendung erst für 2026. Die Fachgremien des IDW werden sich mit den neuen Regelungen im Detail auseinandersetzen.

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