IDW Aktuell


25.07.2024
CSRD-Umsetzung: IDW begrüßt die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes

Das IDW begrüßt, dass mit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes zur Umsetzung der CSRD ein wichtiger Schritt für eine Umsetzung im Jahr 2024 erfolgt und dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Wirtschaftsprüfern übertragen wird. Das IDW bedauert indes, dass das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht in das Wirtschaftsprüfer-Examen eingebunden werden soll.

| mehr

Videos und Podcasts

Bestätigungsvermerk - Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers

Neuer Inhalt

Nach der IDW PS 400er-Reihe muss der Bestätigungsvermerk detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers enthalten. Ein Teil dieser Ausführungen kann ausgelagert werden.

Hierzu ist es erforderlich, im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse zu verweisen, auf der die weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers hinterlegt ist.

Auf der IDW Website stehen mehrere Varianten zur Verfügung.

>>Auslagerung von Teilen auf die IDW Website

IDW Mitglieder finden bei "Mein IDW"

Veranstaltungen

Service