Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) hat – ergänzend zu den Umsetzungshinweisen für Kommunen – ein Muster für den Prüfungsbericht nach dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Musterbericht ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 5 ASEG NRW im Hinblick auf die Darstellung und den Umfang der Prüfungsberichterstattung verbindlich zu verwenden.