Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (IDW RS BFA 2 n.F.) behandelt Zweifelsfragen bei Zuordnung, Bewertung und Umwidmung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (§ 340e Abs. 3 und 4 HGB). Angesprochen werden außerdem Fragen zum Ausweis der Aufwendungen und Erträge, die sich aus diesen Finanzinstrumenten ergeben, sowie zu Anhangangaben nach HGB und Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV).