Unternehmen, die einen Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt haben, müssen dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (z.B. Amprion, Tennet, 50Hertz oder TransnetBW) nach § 52 Abs. 2a EnFG bis zum 31. Mai 2026 die umlagenpflichtigen Netzentnahmen mitteilen.