EFRAG konsultiert Entwurf überarbeiteter und vereinfachter ESRS
EFRAG hat am 31.07.2025 den Exposure Draft für überarbeitete und vereinfachte European Sustainability Reporting Standards (ESRS ED) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage (bis zum 29.09.2025). Laut Pressemeldung der EFRAG sind in die Überarbeitung mehr als 800 Rückmeldungen der verschiedenen Stakeholder eingegangen, die EFRAG im Vorfeld befragt hatte.
Im Vergleich zu den aktuell gültigen ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) sind im ESRS ED vor allem folgende Änderungen vorgenommen worden:
- Vereinfachung der doppelten Materialitätsanalyse,
- Vermeidung von Redundanzen zwischen den Standards,
- Straffung von Sprache und Struktur,
- Streichung sämtlicher freiwilliger Angaben,
- Stärkung von Kosten-Nutzen-Überlegungen,
- deutliche Reduktion verpflichtender Datenpunkte.
Hinsichtlich des letzten Aspektes wird weiter ausgeführt, dass die Zahl der möglichen (nach Materialitätsanalyse) verpflichtenden Datenpunkte um 57% reduziert worden ist. Unter Berücksichtigung freiwilliger Angaben ergibt sich eine Reduktion von 68%. Der Gesamtumfang der Standards konnte um 55% reduziert werden.
Stellungnahmen zum Entwurf können durch Ausfüllen eines Fragebogens eingereicht werden. Das IDW wird den Entwurf in seinen Gremien sorgfältig analysieren und sich mit einer Stellungnahme einbringen.
In Ergänzung zu der Konsultation möchte EFRAG im September und Oktober weiteres Feedback in Form von “Outreach-Events” einholen und zudem Field Tests durchführen. Neben dem Entwurf der überarbeiteten ESRS selbst hat EFRAG diverse begleitende Dokumente, etwa eine Vergleichsfassung, “Basis for Conclusions” oder “non-authoritative examples”, zur Verfügung gestellt.
Nach Ablauf der nun begonnenen Konsultation und entsprechender Überarbeitung des ESRS ED soll EFRAG diesen als “technical advise” bis zum 30.11.2025 an die Europäische Kommission übermitteln.
Zum Hintergrund:
Im Rahmen der Bemühungen der Kommission hinsichtlich erleichterter Berichtspflichten wurde EFRAG mit Schreiben vom 27.03.2025 mit der Überarbeitung der ESRS beauftragt, die bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt wurde. EFRAG hatte daraufhin am 08.04.2025 öffentlich zu Eingaben für die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS aufgerufen. Das IDW hat sich an diesem Aufruf beteiligt und die Eingabe mit Schreiben vom 06.05.2025 auch an Kommissarin Albuquerque versandt.