Stiftungsrecht Schleswig-Holstein: IDW zum Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat am 05.06.2025 den Referentenentwurf zur Konsultation veröffentlicht. Das IDW begrüßt die generelle Zielsetzung der Schaffung von Entlastungen für Stiftungen, sieht im Gesetzentwurf vom 03.06.2025 jedoch an mehreren Stellen Änderungsbedarf.
In dem IDW-Schreiben vom 09.07.2025 wird insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen:
- Nach dem Gesetzesentwurf soll der Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks künftig Bestandteil der Jahresabrechnung sein. Das IDW weist darauf hin, dass dies zu einer Abweichung von allen anderen Landesstiftungsgesetzen führen würde, nach denen der Bericht ein separates Berichtsinstrument darstellt.
- Auf die ersatzlose Streichung der erstmalig mit Gesetzesänderung vom 01.07.2023 aufgenommenen Prüfungspflicht für Stiftungen mit einem Grundstockvermögen ab einer Höhe von EUR 2 Mio. sollte verzichtet werden. Dabei setzt sich das IDW-Schreiben auch mit der Gesetzesbegründung zur Streichung auseinander.
Der vollständige Wortlaut der IDW-Stellungnahme ist auf der IDW Website abrufbar.