Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau von Gasnetzen: IDW sieht bilanzielle Risiken und Klärungsbedarf
Die Bundesnetzagentur hat am 18.06.2025 den Festlegungsentwurf „RAMEN Gas“ zur Konsultation gestellt. Der Entwurf sieht vor, dass Kosten aus der Bildung von Rückstellungen für die Stilllegung und für den unvermeidbaren Rückbau von Gasversorgungsnetzen als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen, im Rahmen der regulierten Netzentgeltkalkulation angesetzt werden dürfen. Die Voraussetzungen für den Ansatz sollen in einer weiteren Festlegung konkretisiert werden.
Das IDW weist in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf „RAMEN Gas“ auf ausgewählte Aspekte hin, die zu möglichen Abweichungen zwischen dem Ansatz von entsprechenden Rückstellungen im Rahmen der Netzentgeltregulierung und dem Ansatz in handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen führen, sowie auf daraus ggf. resultierende Probleme hinsichtlich der Finanzierung für die betroffenen Unternehmen.
Handelsrechtlich sind Rückstellungen u.a. bereits dann zu bilden, wenn eine Außenverpflichtung besteht und mit einer Inanspruchnahme daraus ernsthaft zu rechnen ist. Die bisherige „Ewigkeitsvermutung“ der Gasversorgung ist angesichts der angestrebten Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 nicht mehr haltbar. Rückstellungen könnten daher handelsrechtlich früher und in größerem Umfang erforderlich sein, als sie regulatorisch anerkannt werden.
Neben dem Vorliegen einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung zum Rückbau bedarf es für die regulatorische Anerkennung der Rückstellung hingegen „besonderer Umstände“ und konkreter Hinweise, dass die Grundstückeigentümer den Rückbau verlangen. Diese Voraussetzungen sind handelsrechtlich nicht zwingend notwendig. Ohne gesetzliche Klarstellung, etwa ob anspruchsberechtigte Grundstückseigentümer immer den Rückbau verlangen können oder ggf. stillgelegte Leitungen dulden müssen, drohen Unsicherheiten und unterschiedliche Einschätzungen durch die Bilanzierenden sowie Finanzierungslücken für die betroffenen Gasnetzbetreiber.
Die IDW Stellungnahme im Volltext: