Mit dem IDW Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (IDW PH 9.910.2 (05.2022)) reagiert der HFA auf die durch den sog. Fee Cap der EU-APrVO ausgelöste Beschränkung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für einen PIE-Abschlussprüfungsmandanten grundsätzlich zulässige Nichtprüfungsleistungen, wie z.B. die Erteilung eines Comfort Letter, erbringen zu dürfen.