IDW Schreiben an das MAGS NRW zu offenen Praxisfragen

Das IDW hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) in seinem Schreiben gebeten, zu einigen offen Punkten aus der aktuellen berufsständigen Praxis Stellung zu nehmen.

Dazu zählen z.B. Fragen zum Erlass des Ministeriums zur Refinanzierung der Beschaffung von mobilen Geräten zur Sicherstellung einer Notstromversorgung bzw. der Pflege-Notstrom-Richtlinie, zur Führung der sog. virtuellen Konten (im Sinne von §§ 4 und 6 APG DVO) sowie zur Auslegung des LSG-Urteils vom 24. November 2022 (L 5 P 50/19) bezüglich Investitionskosten in der Pflege. Ferner geht das Schreiben auf weitergehende Überlegungen zu Förderung von Klimaschutzinvestitionen ein.

Service