Zweifelsfragen zur Prüfung der DFG-Programmpauschale

Die überarbeiteten Förderbedingungen der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) werfen Fragen zur Befassung des Abschlussprüfers auf, welche das IDW in einem Schreiben an die DFG thematisiert.

Die DFG hatte als Reaktion auf die Feststellungen des Bundesrechnungshofs zum Umgang mit Programmpauschalen bei Hochschulen und Unikliniken ihre Förderbedingungen überarbeitet. Die Zuwendungsempfänger mussten daraufhin die neuen Vorgaben umsetzen und ihre individuellen Leitlinien an die Musterleitlinie der DFG anpassen, um ab dem Jahr 2023 noch Programmpauschalen erhalten zu können.

Die Umsetzung wird in Stichproben von der DFG geprüft sowie von den Internen Revisionen der Zuwendungsempfänger.

Die neue Verwendungsrichtlinie sieht darüber hinaus eine Befassung durch den Abschlussprüfer vor. Der Wortlaut lässt jedoch Interpretationsspielraum zum Umfang dieser Befassung. In Vorbereitung des Austausches mit der DFG hat das IDW in einem Schreiben mögliche Handlungsalternativen und ihre Auswirkungen auf die Auftragsgestaltung skizziert. Sobald eine Klärung der Anforderung erfolgt, wird das IDW auf seiner Website und in IDW Life berichten.

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