IDW Aktuell

22.03.2023
IDW begrüßt Auffassung des Deutschen Ethikrats zum Verhältnis von Mensch und KI

Der Deutsche Ethikrat hat seine Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ veröffentlicht. In dieser setzt sich der Ethikrat mit der Wechselwirkung von Mensch und Technik auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass KI-Anwendungen menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung nicht ersetzen können.

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13.03.2023
IDW Schreiben zum IASB Exposure Draft 2023/1

Das IDW äußert sich in einem Schreiben vom 09.03.2023 zu dem im Januar 2023 kurzfristig vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten Entwurf mit Änderungsvorschlägen zu IAS 12 Ertragsteuern.

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08.03.2023
Formelle Prüfung der Frauenquote nach IDW EPS 351 (02.2023)

Der Hauptfachausschuss des IDW hat IDW EPS 351 (02.2023) am 21.02.2023 verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat.

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28.02.2023
Bestätigungen Dritter: IDW nimmt Stellung gegenüber dem PCAOB

Das IDW hat gegenüber dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) Stellung genommen zum Entwurf eines Auditing Standard über Bestätigungen Dritter. Darin unterstreicht das IDW seine bisherige Forderung an das PCAOB, die Standards so weit wie möglich den ISA (International Standards on Auditing) anzugleichen.

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08.02.2023
IDW zum Regierungsentwurf Ertragsteuer-Berichterstattung

Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 betreffend die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen hat sich das IDW mit einem Schreiben vom 08.02.2023 an das Bundesministerium der Justiz gewandt.

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20.01.2023
Video-Podcast: Wie erteilt ein Nicht-Abschlussprüfer einen Comfort Letter?

Will ein Unternehmen Finanzmittel am Kapitalmarkt aufnehmen mit einer prospektpflichtigen Transaktion, holt es meist einen Comfort Letter bei seinem Abschlussprüfer ein. Wie sieht es aber in dem Ausnahmefall aus, wenn nämlich ein Nicht-Abschlussprüfer den Comfort Letter erteilt und wann kommt es zu dieser Konstellation?

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