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Das IDW hat sich im Rahmen der Global Accounting Alliance (GAA) mit neun der weltweit führenden Berufsorganisationen rechnungslegender und wirtschaftsprüfender Berufe zusammengeschlossen, um im Vorfeld der bevorstehenden UN-Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) COP 15 im April/Mai 2022 einen neuen Aktionsaufruf als Reaktion gegen die Naturausbeutung zu unterstützen.
Der Angriff Russlands gegen die Ukraine hat auch erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bewerten aktuell mögliche Auswirkungen der kriegerischen Ereignisse für die Rechnungslegung und Prüfung: Viele Abschlüsse zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sind noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt.
Die Gründung des International Sustainability Standards Boards (ISSB) wertet das IDW als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. Daher unterstützt der Berufsstand die Gründung des ISSB und das damit einhergehende Ziel, belastbare Reportingstandards zu definieren. Nachhaltigkeitsfragen können aus Sicht der Wirtschaftsprüfer nur auf globaler Ebene Beantwortung finden.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Unternehmen gewinnt immer stärker an Bedeutung. KI-Systeme sind typischerweise individuelle Systeme, die davon beeinflusst werden, wie sie erstellt, trainiert und genutzt werden.
Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS IFA 3) verabschiedet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021 zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Vollverzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 6 % p.a. am 23.02.2022 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Zweites AO-EGAO-Änderungsgesetz - 2. AOÄndG) auf seiner Website veröffentlicht.
Die BaFin hat dem IDW heute ein Schreiben mit Hinweisen zur aufsichtlichen Geldwäscheprüfung bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie bei kleinen und mittleren Wertpapierinstituten übermittelt.
Ein sehr wichtiger Bereich der Wirtschaftsprüfungspraxis, das Qualitätsmanagement, ist nun von Änderungen betroffen: Das IDW hat den Standardentwurf IDW EQMS 1 veröffentlicht.
Das IDW hat mit IDW ES 9 n.F. und IDW ES 15 zwei neue Standardentwürfe veröffentlicht, die die Anforderungen an die Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren und dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen beschreiben. Mit diesen Bescheinigungen nimmt der Wirtschaftsprüfer u.a. zu den Sanierungsaussichten eines Unternehmens gutachterlich Stellung.
Der HFA hat IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung der Schadenrückstellung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (IDW PS 560) (Stand: 08.12.2004) entsprechend der Bitte des VFA mit Wirkung zum 11.02.2022 aufgehoben.
Am 07.02.2022 hat das IDW im Rahmen der Verbandsanhörung die Möglichkeit genutzt, zum Referentenentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes Stellung zu nehmen.
In einer Stellungnahme an das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) begrüßt das IDW den vom IAASB veröffentlichten Entwurf eines Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung von weniger komplexen Einheiten (ISA for LCE).
Nach der Ende 2021 erfolgten Anpassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.) an die neuen GoA (vgl. Meldung vom 07.01.2022) hat der Hauptfachausschuss (HFA) im Januar 2022 den an die neuen GoA angepassten IDW Prüfungshinweis: Wiedergabe des Bestätigungsvermerks im Prüfungsbericht (IDW PH 9.450.2 (01.2022)) verabschiedet.
Die Europäische Kommission hatte Stakeholdern bis zum 4. Februar 2022 Zeit gegeben, zu einem Konsultationspapier zur Verbesserung der Qualität der Unternehmensberichterstattung und ihrer Durchsetzung Stellung zu nehmen. In dem Papier stellte die Kommission Fragen zur Fortentwicklung der Corporate Governance, der Abschlussprüfung und der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie der Aufsicht über die Unternehmensberichterstattung.
Das IASB hat im September 2021 das Konsultationspapier (Request for Information) "Post-implementation Review (PIR): IFRS 9 Financial Instruments - Classification and Measurement" veröffentlicht. Damit wird Erstellern, Prüfern und sonstigen Adressaten von IFRS-Abschlüssen die Möglichkeit gegeben, die Auswirkungen des im Jahr 2018 in Kraft getretenen neuen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) zu beurteilen. Das IDW weist in seinem Schreiben an das IASB auf Herausforderungen bei der praktischen Anwendung hin.
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises: Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (IDW PH 9.350.1) beschlossen. Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Erklärung zur Unternehmensführung.
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines IDW Praxishinweises: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW EPS 980 n.F. (10.2021) (Entwurf IDW Praxishinweis 1/2022) verabschiedet.
Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.01.2022 aufgehoben.
Der Energiefachausschuss (EFA) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW ERS EFA 1) verabschiedet.
Ende Oktober 2021 hatte der HFA eine Reihe von IDW Verlautbarungen vor dem Hintergrund der neuen GoA verabschiedet (vgl. Meldung vom 10.12.2021). Sechs der verabschiedeten Verlautbarungen wurden im Heft 12/2021 der IDW Life abgedruckt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind.