Die SFDR, Offenlegungsverordnung gilt seit März 2021 und verpflichtet bestimmte Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen auf Unternehmens- und Produktebene. Wirtschaftsprüfer sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen nach der SFDR zu prüfen.