Das IDW hat einen neuen Praxishinweis entwickelt, der Prüfende bei nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor unterstützt. Hintergrund sind die erweiterten Anforderungen der EU‑Offenlegungs‑ und Taxonomie‑Verordnung, die seit Jahresbeginn durch Level‑II‑Regeln konkretisiert werden.