IDW für effizientere Ausgestaltung der Berufsaufsicht

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das IDW zu dem Referentenentwurf zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23.03.2023 Stellung genommen.

Das IDW begrüßt im Grundsatz das Gesetzesvorhaben und die Zielsetzung, die Berufsaufsicht und die Berufsgerichtsbarkeit effizienter zu gestalten. Das IDW hält es jedoch für erforderlich, den Effizienzgedanken konsequenter zu verfolgen. Insoweit hat das IDW darauf hingewiesen, dass insbesondere der geplante Zustimmungsvorbehalt der APAS bei Aufsichtsverfahren der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zur Intention des Gesetzgebungsverfahrens, die Effizienz der Verfahren zu verbessern, im Widerspruch steht.

Im Übrigen begrüßt das IDW, dass die Berufsaufsicht insbesondere durch die geplante Priorisierung der Verfolgung schwerwiegender Verstöße effizienter und ressourcenschonender werden soll. Im Falle einer Verfahrenseinstellung unter Auflage hält es das IDW für erforderlich, sicherzustellen, dass von der Verfolgung insgesamt und nicht nur einzelner Maßnahmen abgesehen wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass eine Verfahrensbeendigung unter Auflage im Rahmen eines etwaigen späteren Berufsaufsichtsverfahrens, welches in keinem sachlichen Zusammenhang zu der Verfahrenseinstellung steht, nicht zu Lasten des Berufsangehörigen berücksichtigt wird.

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