Als sich abzeichnete, dass kurzfristig keine Einigung über das Wachstumschancengesetz erzielt werden kann, wurden besonders zeitkritische Änderungen steuerlicher Regelungen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz integriert. Nachdem der Bundestag das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in seiner Sitzung vom 14.12.2023 angenommen hat, stimmte auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 656/23 vom 14.12.2023) zu.