Nachhaltigkeitsberichterstattung: Erste ESRS im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 enthält zwölf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (European Sustainability Reporting Standards, ESRS).

Das erste Paket der ESRS umfasst die folgenden 12 sektorunabhängigen Standards, die die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) konkretisieren:

  1. ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
  2. ESRS 2 – Allgemeine Angaben
  3. ESRS E1 – Klimawandel
  4. ESRS E2 – Umweltverschmutzung
  5. ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
  6. ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  7. ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  8. ESRS S1 – Eigene Belegschaft
  9. ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  10. ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
  11. ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
  12. ESRS G1 – Unternehmenspolitik

Das IDW hat mit seinen Stellungnahmen die Entwicklung der Standards kontinuierlich begleitet.

Die ESRS wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und als Entwurf im April 2022 veröffentlicht. Mit Schreiben vom 04.08.2022 hat das IDW zu diesen Entwürfen Stellung genommen.

Nach der Überarbeitung seitens der EFRAG wurde der Entwurf des ersten Satzes der ESRS im November 2022 an die Europäische Kommission übermittelt. Das BMJ hatte Anfang Dezember 2022 die Möglichkeit zur Stellungnahme zum ersten Satz der ESRS-Entwürfe als Basis der Delegierten Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben. Das IDW hat mit Schreiben vom 09.01.2023 an das Bundesministerium der Justiz Stellung zum ersten Satz der ESRS genommen.

Im Juni 2023 wurde seitens der Europäischen Kommission der Entwurf einer Delegierten Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Konsultation. Das IDW hat am 16.06.2023 die im Vergleich zur Version der EFRAG erreichten Änderungen begrüßt und weitere Vereinfachungen gefordert. Mit der Eingabe vom 07.07.2023 hat sich das IDW an der Konsultation des Entwurfs einer Delegierten Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beteiligt. In diesem Zusammenhang hat sich das IDW mit der Presseinformation vom 07.07.2023 für die Beibehaltung der erreichten Erleichterungen ausgesprochen und die Notwendigkeit der größtmöglichen Übereinstimmung mit globalen Berichtsstandards, vor allem den Standards des ISSB, betont.

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