Neufassung von IDW RS HFA 5 zur Rechnungslegung von Stiftungen als Entwurf verabschiedet

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) verabschiedet.

Mit dem am 01.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021 wurde das Stiftungsprivatrecht in Teilen reformiert. Hinsichtlich der Rechnungslegung wurden insbesondere Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung erstmals bundeseinheitlich geregelt. Die Aussagen zur Struktur und zum Erhalt von Posten des Stiftungsvermögens sowie zu einzelnen Posten des Eigenkapitals der Stiftung wurden überarbeitet. Ebenso sind die Verweise auf bislang neu gefasste Landesstiftungsgesetze aktualisiert worden, wobei zum Zeitpunkt der abschließenden Behandlung des Entwurfs im zuständigen Arbeitskreis in sieben Bundesländern noch keine Neufassung des jeweiligen Landesstiftungsgesetzes erfolgt ist.

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden.

IDW ERS HFA 5 n.F. ist auf der IDW Website veröffentlicht:

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