IDW regt nachhaltige Reform der handelsrechtlichen Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen an

In einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat sich das IDW dafür ausgesprochen, eine nachhaltige Neuausrichtung der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption für Pensionsrückstellungen zu erwägen und mit den relevanten Stakeholdern zu diskutieren.

Eine solche Diskussion ist aus Sicht des IDW notwendig vor dem Hintergrund oftmals erheblicher rein zinsinduzierter Schwankungen der Pensionsrückstellungen, die im System der HGB-Rechnungslegung konzeptionell nicht überzeugen und letztlich auch negative Auswirkungen auf die Gewährung von Altersversorgungszusagen haben können. Die Diskussion wird möglicherweise auch hilfreiche Ansatzpunkte für eine künftige Reform der einkommenssteuerlichen Abzinsungsvorschriften hervorbringen.

Grundgedanke des dem BMJ dargelegten Konzepts ist die gesetzliche Vorgabe eines fixen Diskontierungszinssatzes, der ein langfristiges durchschnittliches Marktzinsniveau widerspiegelt und in größeren Zeitabständen (anlassbezogen) einer Überprüfung unterzogen wird. Dem Vorsichtsprinzip wird Rechnung getragen, indem der festzulegende Diskontierungszinssatz die von der weitaus überwiegenden Mehrheit der Bilanzierenden erziel­baren Renditen auf die in den Rückstellungen gebundenen Mitteln nicht übersteigt.

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