IDW für Nachschärfung der geplanten Regelungen zur Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Das IDW hat zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (RegE Zukunftsfinanzierungsgesetz) gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestags am 11.09.2023 Stellung genommen.

Das IDW begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts sowie den Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU als Treiber der Innovation in Deutschland zu verbessern.

Das IDW hält es jedoch für erforderlich, dass unter anderem die Regelungen zur Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen (§ 255 Abs. 5 AktG-E) nachgeschärft werden. Insbesondere sollte klargestellt werden, dass die geplante Neuregelung des § 255 Abs. 5 AktG, vor allem das Abstellen auf den Börsenkurs, nicht auf andere Strukturmaßnahmen ausstrahlt.

Im Mai hatte sich das IDW bereits zum Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes geäußert (siehe Meldung vom 10.05.2023).

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