Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz: IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf

Das IDW befürwortet das Ziel des Referentenentwurfs eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen und schädlichen Formen des Steuerwettbewerbs entgegenzuwirken. Es weist jedoch darauf hin, dass die nationale Umsetzung dieses weltweit vereinbarten Projekts den deutschen Unternehmen einen erheblichen Zusatzaufwand bereiten wird und Nachteile gegenüber anderen Staaten drohen, die die Regelungen zur Mindestbesteuerung nicht umsetzen.

Das IDW begrüßt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Aufnahme steuerlicher Begleitmaßnahmen zur Einführung der Mindestbesteuerung mit dem Mindeststeuergesetz. Dies betrifft insbesondere die mit der IDW Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 21.04.2023 angeregte Absenkung der Niedrigsteuergrenze in § 8 Abs. 5 AStG von 25% auf 15% sowie die Abschaffung der Lizenzschranke i.S.d. § 4j EStG.

Mit Blick auf die Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung regt das IDW an, eine temporäre und partielle Ausnahme der Anwendung der §§ 274, 306 HGB zu den Effekten der Einführung der Mindestbesteuerung auf die Bilanzierung latenter Steuern zu kodifizieren und die betroffenen Unternehmen besonders in den ersten Jahren der Geltung der Mindestbesteuerung zu entlasten.

Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW im Rahmen der Stellungnahme noch zahlreiche Detailanmerkungen zum 286 Seiten umfassenden Referentenentwurf vorgebracht.

Service