IDW Aktuell

03.06.2022
Anwendung der neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung verschoben

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) für Unternehmen, die nicht Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (Non-PIE) sind, um ein Jahr beschlossen.

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20.05.2022
Neufassung von IDW RS HFA 33 als Entwurf verabschiedet

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 18.05.2022 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet.

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12.05.2022
EU-Cyberresilienz-Verordnung gilt vorerst nicht für Abschlussprüfer

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften fallen vorerst nicht unter die geplante EU‑Cyberresilienz‑Verordnung für den Finanzsektor. Das haben die Trilogverhandlungen ergeben, wie EU‑Parlament und Rat bestätigen. Änderungen an der EU‑Abschlussprüferrichtlinie sind damit nicht zu erwarten.

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02.05.2022
Neue IT Auditoren (IDW) in das Verzeichnis aufgenommen

Für Professionals mit Berufserfahrung in der IT-Prüfung und IT-Beratung hat das IDW die Möglichkeit zum Erwerb der Bezeichnung IT-Auditor geschaffen. Das Verzeichnis der IT-Auditoren ist um 16 Spezialisten erweitert worden, die im Jahr 2022 die Bezeichnung erworben haben.

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08.04.2022
Praxisunterstützung bei der Einholung schriftlicher Erklärungen

Mit dem neuen IDW Praxishinweis: Ergänzungen der Vollständigkeitserklärungen bzw. gesonderte Erklärungen in Zusammenhang mit bestimmten Einzelsachverhalten (IDW Praxishinweis 2/2022) unterstützt das IDW Unternehmen bei der Einholung spezifischer schriftlicher Erklärungen, die die GoA sachverhaltsbezogen verlangen.

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