Mit dem neuen IDW Praxishinweis: Ergänzungen der Vollständigkeitserklärungen bzw. gesonderte Erklärungen in Zusammenhang mit bestimmten Einzelsachverhalten (IDW Praxishinweis 2/2022) unterstützt das IDW Unternehmen bei der Einholung spezifischer schriftlicher Erklärungen, die die GoA sachverhaltsbezogen verlangen.