Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ist ein eingetragener Verein, der die Fachgebiete der Wirtschaftsprüfer sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes fördert und unterstützt. Dafür bietet das IDW Aus- und Fortbildung an und vertritt die Interessen des Berufsstands. Kernthemen der Arbeit sind Prüfung und Rechnungslegung, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie Berufsrecht.
Kurzportrait
Das IDW wurde 1932 gegründet, es ist organisiert in zwölf Landesgruppen mit sieben Landesgeschäftsstellen sowie der Hauptgeschäftsstelle in Düsseldorf. Das IDW beschäftigt über 120 Mitarbeiter, davon mehr als 30 mit Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltsqualifikation.
Im IDW können Wirtschaftsprüfer freiwillig Mitglied werden. Zum 31. Dezember 2022 hat das IDW 12.865 ordentliche Mitglieder, davon 1.109 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie 11.756 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen. Das entspricht ca. 80 % aller WP in Deutschland. Die Mitgliedschaft schließt die Verpflichtung ein, sich Anforderungen zu stellen, die manchmal über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Mit der Mitgliedschaft verpflichten sich die Wirtschaftsprüfer, die IDW Verlautbarungen zu Prüfung, Rechnungslegung und sonstigen Aspekten der beruflichen Tätigkeit im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit zu beachten, die vom IDW entwickelten Grundsätze für die Qualitätssicherung einzuhalten und sich mindestens 40 Stunden pro Jahr strukturiert fortzubilden.
Das IDW bietet seinen Mitgliedern ein breites Leistungsspektrum. Neben einer berufspolitischen Vertretung zählen die fachliche Unterstützung und ein anspruchsvolles Fortbildungsprogramm zu den Leistungen, von denen IDW Mitglieder profitieren. Das Mitgliedermagazin IDW Life greift monatlich ein Schwerpunktthema auf; hier werden auch die neuen IDW Verlautbarungen wie IDW Prüfungsstandards, IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung und weitere Standards veröffentlicht.
Das oberste Gremium des IDW ist der Wirtschaftsprüfertag - die Mitgliederversammlung des Instituts. Er tagt mindestens alle zwei Jahre und ist neben den Landesgruppen für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates zuständig. Der Verwaltungsrat umfasst derzeit 51 ehrenamtliche Mitglieder, tagt mindestens zweimal jährlich und wählt den Vorstand aus seinen Reihen.
Das IDW wird vom Vorstand geleitet, der aus sechs ehrenamtlichen und drei geschäftsführenden Mitgliedern besteht. Die ehrenamtlichen Mitglieder berufen den geschäftsführenden Vorstand; er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Facharbeit: Aus dem Kreis der Mitglieder kommen die Mitwirkenden in den fachlichen Gremien. Es gibt auf Dauer angelegte Fachausschüsse und Arbeitskreise, außerdem werden konkrete Projektaufgaben in befristeten Arbeitsgruppen gelöst. Über 600 Personen aus dem Berufsstand engagieren sich aktiv in IDW Gremien; sie sind ehrenamtlich tätig und tragen einen maßgeblichen Teil der Facharbeit.
Interessenvertretung: Das Institut vertritt die Positionen des Berufsstands auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. In Brüssel z.B. bündelt das IDW deutsche Positionen und bringt sie in europäischen Diskussionen ein. Seit seiner Gründung ist es Aufgabe des IDW, die Einheit des Berufsstands zu wahren. Das IDW spricht mit einer Stimme für den Beruf in der Gesamtheit seines Größenspektrums und seiner weit gefächerten Tätigkeiten.
Aus- und Fortbildung: Herausforderungen ändern sich, Wirtschaftsprüfer auch: Neues dazuzulernen ist eine unbedingte Voraussetzung für Wirtschaftsprüfer. IDW Mitglieder verpflichten sich, über die berufsrechtlichen Anforderungen hinaus an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um ihre Expertise weiterzuentwickeln und den Mandanten die bestmögliche Unterstützung zu sichern.
Dokumente und Links
Für Mitglieder: siehe die Rubrik >>Leistungen
Für Nichtmitglieder: entgeltliche Teilnahme an verschiedenen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Newsletter "IDW Aktuell"
Persönlichkeiten, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Beruf des Wirtschaftsprüfers erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern des IDW ernannt werden. |
Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge |
Dr. Karl-Hermann Baumann |
Dr. Werner Brandt |
WP RA Dr. Hans Friedrich Gelhausen |
Prof. Dieter Kempf |
VRiBGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht |
WP Prof. Dr. Hans Eberhard Scheffler |
WP StB Dr. Stefan Schmidt |
WP StB Prof. Dr. W. Edelfried Schneider |
WP Prof. Dr. Wienand Schruff |
Prof. Dr. Ralf P. Thomas |
WP Dr. Dietrich W. Schulze zur Wiesch |