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Mit SPACs (Special Purpose Acquisition Companies) sind schnellere Börsenplatzierungen möglich. Das IDW stellt im neuen Knowledge Paper Vor- und Nachteile vor und erklärt die Besonderheiten für Wirtschaftsprüfer.
Der IDW Fachausschuss Investment (FAIN) hat einen neuen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung von Investmentvermögen verabschiedet.
Am 22.02.2022 wurde (überraschend) ein geändertes BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt das ursprüngliche Schreiben vom 26.02.2021 und gilt ebenfalls mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf Bewertungen von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen erarbeitet.
Die Nutzung von automatisierten Tools und Techniken - z.B. die Datenanalyse - schreitet weiter voran und entwickelt sich zu einem wichtigen Bestandteil in der Jahresabschlussprüfung von Unternehmen. Regelmäßig stellen sich hierbei technische und methodische Fragen.
Das IDW hat zum Referentenentwurf für ein Gesetz zum schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien Stellung genommen. Zudem äußerte es sich zum Entwurf zur Absenkung der EEG‑Umlage, die bereits zum 1.7.2022 auf null reduziert werden soll.
Nach § 16 StaRUG hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekanntzumachen, welche an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst ist. Das BMJ hat nun den Entwurf dieser Checkliste zur Kommentierung vorgelegt.
In der kommunalen Doppik wurde erneut eine widersprüchliche Sondervorschrift eingeführt. Entgegen dem ansonsten geltenden Niederstwertprinzip können Kommunen in NRW unter bestimmten Voraussetzungen bis 2030 auf eine außerplanmäßige Wertberichtigung des betroffenen Anlagevermögens für Hochwasserschäden verzichten.
Der Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie" (vormals AK "Prüfung nach KWKG und EEG") hat drei IDW Prüfungshinweise aktualisiert.
Kennen Sie schon die Fortbildungsmöglichkeiten des IDW bei der Prüfung von IT-Systemen? Für Professionals mit Berufserfahrung in der IT-Prüfung und IT-Beratung hat das IDW die Möglichkeit zum Erwerb der Bezeichnung IT-AuditorIDW geschaffen. Demnächst beginnen die Kurse des Jahrgangs 2022.
Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Hierin werden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet.
Das BMF startete am 22.02.2022 die Verbandsanhörung zum zweiten Gesetz zur Änderung der AO. Das IDW nutzte die Gelegenheit und gab am 04.03.2022 eine Stellungnahme ab, in der es u. a. eine alternative Ausgestaltung des neuen Zinssatzes der Vollverzinsung vorschlägt.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft hat am 10.02.2022 eine Präzisierung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes in den Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 verabschiedet.
Die Neufassungen von IDW PS 850 und IDW PS 880 (01.2022) wurden an die ISA [DE] angepasst. Hintergrund ist deren verpflichtende Anwendung für Abschlussprüfungen mit Berichtszeiträumen ab dem 15.12.2021 (Ausnahme: vor 31.12.2022 endende Rumpfgeschäftsjahre).
Der IDW PS 340 n.F. (01.2022) wurde an die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angepasst - einschließlich der Folgeänderungen, die sich aus IDW PS 450 n.F. ergaben.
Das IDW hat sich im Rahmen der Global Accounting Alliance mit neun führenden Berufsorganisationen zusammengeschlossen, um vor der UN‑Konferenz zur biologischen Vielfalt (COP 15) einen Aktionsaufruf gegen Naturausbeutung zu unterstützen.
Der russische Angriff auf die Ukraine hat erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten. Unternehmen und Abschlussprüfer prüfen derzeit die Folgen für Rechnungslegung und Prüfung – viele Abschlüsse zum 31.12.2021 sind noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt.
Die Gründung des ISSB wertet das IDW als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. Daher unterstützt der Berufsstand die Gründung und das Ziel, belastbare Reportingstandards zu definieren. Nachhaltigkeitsfragen können aus Sicht der Wirtschaftsprüfer nur auf globaler Ebene Beantwortung finden.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Unternehmen gewinnt immer stärker an Bedeutung. KI-Systeme sind typischerweise individuelle Systeme, die davon beeinflusst werden, wie sie erstellt, trainiert und genutzt werden.
Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS IFA 3) verabschiedet.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung hat das BMF am 23.02.2022 den Referentenentwurf für ein Zweites AO‑Änderungsgesetz veröffentlicht. Er sieht Anpassungen an der Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO vor.
Die BaFin hat dem IDW heute ein Schreiben mit Hinweisen zur aufsichtlichen Geldwäscheprüfung bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie bei kleinen und mittleren Wertpapierinstituten übermittelt.
Ein sehr wichtiger Bereich der Wirtschaftsprüfungspraxis, das Qualitätsmanagement, ist nun von Änderungen betroffen: Das IDW hat den Standardentwurf IDW EQMS 1 veröffentlicht.
Das IDW hat mit IDW ES 9 n.F. und IDW ES 15 zwei neue Standardentwürfe veröffentlicht, die die Anforderungen an die Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren und dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen beschreiben.
Der HFA hat IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung der Schadenrückstellung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (IDW PS 560) (Stand: 08.12.2004) entsprechend der Bitte des VFA mit Wirkung zum 11.02.2022 aufgehoben.