IDW für Gleichbehandlung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit Rechtsanwälten beim Hinweisgeberschutz

Zu dem am 24.03.2022 veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG), hat das IDW am 25.05.2022 Stellung genommen.

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Meldungen mit berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten weist der Referentenentwurf eine Ungleichbehandlung der Berufsträger auf (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 HinSchG-RefE). Insoweit soll nur die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten, Patentanwälten, Strafverteidigern, Kammerrechtsbeiständen und Notaren und ihren Mandanten gewahrt bleiben.

Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erbringen teilweise die gleichen Leistungen. Das IDW hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Verschwiegenheitspflicht der vorgenannten Berufsgeheimnisträger einheitlich zu schützen, unabhängig davon, ob die Beratungstätigkeit von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erbracht wird.

Service