Zu begrüßen ist, dass das BMF den betroffenen Körperschaften eine Auslegungshilfe für die komplexe, in der Praxis wenig genutzte Vorschrift zur Verfügung stellen wird. Der Entwurf des BMF-Schreibens enthält eine große Anzahl an (v.a. klarstellenden) Beispielsfällen, die den Rechtsanwendern eine gute Orientierung geben...