Hinweise der BaFin zur Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung

Die Offenlegungs-Verordnung und die Taxonomie-Verordnung regeln neue nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Dies betrifft bereits Prüfungen für das laufende Jahr 2021. Das IDW hatte das Gesetzgebungsverfahren u.a. durch eine ausführliche Fondsstandortgesetz-FoG, Referentenentwurf (IDW Schreiben) begleitet.

Zur Unterstützung des Berufsstands sowie zur Förderung einer einheitlich hohen Qualität der Prüfungen entwickelt das IDW zur Zeit eine neue Prüfungsverlautbarung. Hierzu findet auch ein regelmäßiger Austausch mit der BaFin statt.

Mit Schreiben vom 30.06.2021 hat die BaFin wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung der neuen Anforderungen mitgeteilt:

Die zuständigen IDW Fachgremien werden diese Hinweise bei der Entwicklung der IDW Prüfungsverlautbarung berücksichtigen.


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