Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Kommission nimmt überarbeitete ESRS an
Die Europäische Kommission hat am 03.07.2026 die Delegierten Verordnungen zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und für einen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen („adoption“).
Die überarbeiteten ESRS sind laut der Pressemeldung der EU-Kommission kürzer und klarer strukturiert. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wird um mehr als 60 Prozent reduziert, die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 Prozent.
Zudem führt die Kommission einen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichtattung für Unternehmen ein, die nicht in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Er soll in seiner Funktion als sog. „Value Chain Cap“ den Umfang der Informationen begrenzen, die CSRD-pflichtige bestimmten Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern können.
Die delegierten Verordnungen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU für grds. 2 Monate zur Prüfung vorgelegt (sog. „scrutiny period“). Nach Ablauf der Prüfungsfrist können die neuen Regelungen in Kraft treten.
Zum Hintergrund:
Im Rahmen der Bemühungen der EU-Kommission hinsichtlich erleichterter Berichtspflichten wurde EFRAG mit Schreiben vom 27.03.2025 mit der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt, die bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt wurde. Die Übersendung des Entwurfs des überarbeiteten ersten Satzes der ESRS als sog. “technical advice” durch die EFRAG an die EU-Kommission erfolgte am 03.12.2025. Das IDW hat mit Schreiben vom 16.01.2025 gegenüber dem BMJV zu diesem „technical advice“ Stellung genommen.
Der freiwillige Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf dem sog. VSME, den die EU-Kommission am 30.07.2025 als Empfehlung veröffentlicht hat. Das IDW hat mit Schreiben vom 11.02.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen.
Die EU-Kommission hat die Entwürfe der beiden delegierten Verordnungen am 05.06.2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Das IDW hat sich mit Stellungnahmen in den europäischen Konsultationsprozess eingebracht und dabei Vorschläge zur Verbesserung der Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit der Berichtsanforderungen vorgelegt.