IDW Stellungnahme zur Konsultation der überarbeiteten ESRS

Das IDW hat sich jeweils mit Stellungnahme vom 03.06.2026 an den öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission zum überarbeiteten ersten Satz der ESRS und zum freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beteiligt.

Im Hinblick auf den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 hinsichtlich der Vereinfachung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) begrüßt das IDW in seinem Schreiben vom 03.06.2026 die Bemühungen zur Vereinfachung und weist unter anderem auf Folgendes hin:

  • Für die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die durch das erste Omnibus-Paket angestoßene Überarbeitung der Regelungen nun zeitnah abgeschlossen wird, und
  • im Hinblick auf einzelne, teilweise neue Konzepte, wie das „Fair Presentation“ Prinzip oder die Regelungen zur Berücksichtigung gewisser Maßnahmen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind weitere Klarstellungen erforderlich, um eine rechtssichere und damit möglichst bürokratiearme Anwendung der neuen Standards zu gewährleisten.

Hinsichtlich des Entwurfs einer Delegierten Verordnung zur Festlegung eines freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weist das IDW in seinem Schreiben vom 03.06.2026 ebenfalls auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Finalisierung der Regelungen hin. Darüber hinaus reget das IDW hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Standards und seiner Funktion als sog. „Value Chain Cap“ weitere Klarstellungen für eine rechtssichere Anwendung in der Praxis an.

Zum Hintergrund:

Im Rahmen der Bemühungen der EU-Kommission hinsichtlich erleichterter Berichtspflichten wurde EFRAG mit Schreiben vom 27.03.2025 mit der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt, die bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt wurde. Die Übersendung des Entwurfs des überarbeiteten ersten Satzes der ESRS als sog. “technical advice” durch die EFRAG an die EU-Kommission erfolgte am 03.12.2025. Das IDW hat mit Schreiben vom 16.01.2025 gegenüber dem BMJV zu diesem „technical advice“ Stellung genommen.

Der freiwillige Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf dem sog. VSME, den die EU-Kommission am 30.07.2025 als Empfehlung veröffentlicht hat. Das IDW hat mit Schreiben vom 11.02.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen.

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