EFRAG übermittelt vereinfachten ersten Satz der ESRS als „technical advice“ an EU-Kommission
Die EFRAG hat am 03.12.2025 den Vorschlag der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) als sog. “technical advice” an die Europäische Kommission übermittelt. Im Vergleich zu dem am 31.07.2025 zur öffentlichen Konsultation gestellten Entwurf ergeben sich verschiedene Änderungen, die in den parallel veröffentlichten Änderungsversionen eingesehen werden können.
Kernpunkte der Vereinfachung sind laut Pressemitteilung der EFRAG bspw.:
- 61 % weniger verpflichtende Datenpunkte und Wegfall aller freiwilligen Angaben,
- Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse: weniger Dokumentation, klarere Leitlinien, bessere Abstimmung mit Prüfungsanforderungen,
- Flexibilität in der Wertschöpfungskette: Streichung der Präferenz für direkte Daten in der Wertschöpfungskette zur Verringerung des Drucks bei der Datenabfrage,
- Einführung verschiedenster Vereinfachungen und Proportionalitätsmechanismen sowie weiterer Übergangsvorschriften für herausfordernde Angaben und
- Verbesserung der Interoperabilität mit ISSB-Standards.
Im Begleitschreiben an die Europäische Kommission werden u. a. weitere Hintergründe zum Überarbeitungsprozess des ersten Satzes der ESRS und die Abstimmung des „technical advice“ im EFRAG SRB erläutert.
Die EU-Kommission erstellt nun den Delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS. Die finalen Änderungen sollen voraussichtlich Mitte 2026 beschlossen werden.