Nachhaltigkeit: IDW Stellungnahme zu den "Draft Simplified ESRS"

Das IDW hat mit Schreiben vom 16.01.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu den "Draft Simplified ESRS" Stellung genommen. Das BMJV hatte zuvor die Verbände zu Eingaben aufgefordert.

In der Stellungnahme begrüßt das IDW, dass mit der Übersendung der "Draft Simplified ESRS" der EFRAG an die Europäische Kommission der Prozess zur Schaffung überarbeiteter Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter vorangetrieben wird. Zudem weist das IDW darauf hin, dass es für die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung ist, dass die durch das „Omnibus-I-Paket“ der Europäischen Kommission angestoßene Überarbeitung nun zeitnah abgeschlossen wird, um einen stabilen Rechtsstand und somit Klarheit über die inhaltlichen Berichtspflichten zu schaffen.

Im Hinblick auf die "Draft Simplified ESRS" wird positiv hervorgehoben, dass EFRAG die ESRS deutlich verschlankt und prinzipienorientierter gestaltet hat. Im Hinblick auf einzelne Regelungen - bspw. die Berücksichtigung von Konzepten, Maßnahmen und positiver Auswirkungen oder die Quantifizierung erwarteter finanzieller Effekte - sieht das IDW jedoch weiteren Klarstellungsbedarf um eine einheitliche, vergleichbare und möglichst rechtssichere Anwendung sicherzustellen.

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