IDW zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das IDW hat mit Schreiben vom 11.02.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen. Das BMJV hatte die Verbände zuvor kurzfristig gebeten, Eingaben einzureichen.

In der Stellungnahme betont das IDW, dass die zeitnahe Schaffung eines stabilen Rechtsstandes und somit Klarheit über die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung ist.

Das IDW weist darauf hin, dass der künftige Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Blick auf die Eigenschaften der Unternehmen, für die sie konzipiert sind, verhältnismäßig und relevant sein muss („fit for purpose“). Der Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen in Anhang I der Empfehlung (EU) 2025/1710 (VSME) wurde hingegen für einen anderen Anwendungsbereich konzipiert und wurde von der CSRD nicht als Maßstab für den sog. Value Chain Cap vorgesehen.

Sollten in den künftigen freiwilligen Standard – basierend auf dem VSME – weitere Anforderungen aufgenommen werden, ist darauf zu achten, dass diese unter Kosten-Nutzen-Aspekten angemessen sind und eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht überbordend belasten.

Weiteren Klarstellungsbedarf sieht das IDW beim Einsatz des neuen Standards als „Value Chain Cap“.

Service