Ergänzend zum ersten fachlichen Hinweis vom 04.03.2020 baut Teil 2 darauf auf bzw. ergänzt ihn, u.a. um die Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden, und um ausführlichere Hilfestellungen zum Prüfungsprozess.