Das IASB hatte im Mai 2020 eine zeitlich begrenzte praktische Erleichterung für Leasingnehmer veröffentlicht, nach der im Fall von Covid-19-bedingten Mietzugeständnissen auf eine Beurteilung, ob eine Modifikation des Leasingverhältnisses i.S. von IFRS 16 vorliegt, grundsätzlich verzichtet werden darf.