Energiewende und Regulierung verändern Geschäftsmodelle in der Energiebranche. Das IDW erklärt die Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung und unterstützt eine transparente Berichterstattung.
Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde nunmehr am 22. Juli 2026 die neue Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Berichterstattung über die 42. Sitzung der Arbeitsgruppe „Letztverbraucher“ am 01.07.2026 über Prüfungen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation enthält vier Formulierungsvorschläge für Prüfungsvermerke.
Die Arbeitsgruppe „Letztverbraucher“ hat sich mit den Prüfungen betreffend die Antragstellung auf Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 befasst.
Der IDW Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ gibt Hinweise für Verteilernetzbetreiber zum Umgang mit Steuerbarkeitschecks bei der Prüfung zusammengefasster EEG- und KWKG-Endabrechnungen.
Vor dem Hintergrund des geänderten Leitfadens der DEHSt zur Antragstellung auf Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG und BECV (Carbon-Leakage) hat sich die Arbeitsgruppe „Letztverbraucher“ mit den Prüfungen i.Z.m. der Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2025 befasst und seine Überlegungen für IDW Mi
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18.03.2026 einen Festlegungsentwurf zu Rückstellungen für die Stilllegung und den unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen veröffentlicht (BK9-25/618; BRÜCKEN), zu welchem das IDW Stellung nimmt.
Der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) hat sich in seiner 164. Sitzung am 02.03.2026 mit den Prüfungen von Korrekturmeldungen zu den StromPBG-Endabrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) sowie sog. sonstigen Letztverbrauchern beschäf
IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfungen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG der Mitteilung nach § 52 Abs. 2a EnFG von stromkostenintensiven Unternehmen und Antragskunden über umlagenpflichtige Netzentnahmen für das Kalenderjahr 2025
Besonderheiten der Prüfungen nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnungen eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für das Kalenderjahr 2025
Besonderheiten der Prüfungen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG der Aufstellung eines Netznutzers über bestimmte Entnahmestellen mit verringerten Umlagen für das Kalenderjahr 2025
Besonderheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016 der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2025
Besonderheiten der Prüfungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWKG 2025 sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV der Abrechnungen und Nachweise von Betreibern von KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen
Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Kalenderjahr 2025
Der IDW Arbeitskreis gibt Hinweise für Verteilernetzbetreiber zum Umgang mit Steuerbarkeitschecks bei der Prüfung zusammengefasster EEG- und KWKG-Endabrechnungen.
Der IDW Arbeitskreis gibt Hinweise für Verteilernetzbetreiber zum Umgang mit Steuerbarkeitschecks bei der Prüfung zusammengefasster EEG- und KWKG-Endabrechnungen.
Vor dem Hintergrund des geänderten Leitfadens der DEHSt zur Antragstellung auf Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG und BECV (Carbon-Leakage) hat sich die Arbeitsgruppe „Letztverbraucher“ mit den Prüfungen i.Z.m. der Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2025 befasst und ihre Überlegungen für IDW Mitglieder in der Berichterstattung über die 40. Sitzung, die am 14.04.2026 stattgefunden hat, zusammengefasst.
Vor dem Hintergrund des geänderten Leitfadens der DEHSt zur Antragstellung auf Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG und BECV (Carbon-Leakage) hat sich die Arbeitsgruppe „Letztverbraucher“ mit den Prüfungen i.Z.m. der Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2025 befasst und ...
Musterformulierungen aus dem IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG 2025 im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern.
Musterformulierungen aus dem IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG 2025im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31 (03.2026)) .
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zu Rückstellungen für die Stilllegung und den unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen veröffentlicht (BK9-25/618; BRÜCKEN), zu dem sich das IDW fachlich äußert.
Das IDW begrüßt die geplante Übergangsregelung der Bundesnetzagentur, wonach im Jahr 2025 gebildete Rückstellungen zeitversetzt in der Erlösobergrenze berücksichtigt werden dürfen.
Das IDW nimmt Stellung zu dem Entwurf einer „Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028“ und regt Klarstellungen zu mehreren Aspekten an.
Das IDW begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehene Duldungspflicht für stillgelegte Erdgasleitungen, da sie zur Rechtssicherheit in der Frage beitragen wird.
Das IDW weist auf den akuten Handlungsbedarf im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes hin. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2025, der die bisherigen Abgrenzungskriterien zwischen Netzbetreibern und Betreibern von Kundenanlagen infrage stellt.
Das IDW weist in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf „RAMEN Gas“ auf Aspekte hin, die zu möglichen Abweichungen zwischen dem Ansatz von entsprechenden Rückstellungen im Rahmen der Netzentgeltregulierung und dem Ansatz in handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen führen.
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und energierechtlicher Vorschriften fordert das IDW dringende Klarstellungen zur Abgrenzung von Kundenanlagen und Verteilernetzen.
Das IDW begrüßt unter anderem in seinem Schreiben, dass sich die BNetzA nunmehr auch mit der Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten für sämtliche Vermögensgegenstände, die unmittelbar zu Erdgasleitungsinfrastrukturen gehören, beschäftigt.
In seinem Schreiben an den IASB begrüßt das IDW die zügige Reaktion des Standardsetzers auf die Bedenken und Anwendungsfragen der Stakeholder im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung dieser speziellen Energielieferverträge.
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Öffentlicher Sektor: IDW Fachinformationen und Veröffentlichungen zur Rechnungslegung der öffentlichen Hand, Doppik und EPSAS. Fundierte Orientierung für Wirtschaftsprüfer und Verantwortliche zu Haushaltsrecht, Berichterstattung und Prüfung im öffentlichen Bereich.
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Immobilienmärkte sind unter Druck, u.a. aufgrund von steigenden Finanzierungszinsen und Materialkosten. Wie ist mit diesen Risiken umzugehen? Es ergeben sich Herausforderungen beispielsweise beim handelsrechtlichen Abschluss oder bei der Risikovorsorge von Kreditinstituten.
Financial Services: Fachinformationen des IDW, Stellungnahmen, IDW Verlautbarungen und Arbeitshilfen für Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften und Finanzdienstleister. Aktuelle Orientierung zu Regulierung, Rechnungslegung, Prüfung und Aufsicht im Finanzmarktumfeld.