Das IDW bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Leistungen - unter anderem eine wirksame Vertretung der Berufsstandsbelange, fachliche Unterstützung und ein anspruchsvolles Fortbildungsprogramm.
Treten Sie innerhalb eines Jahres nach Ihrer Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bei, erhalten Sie ein umfangreiches Willkommenspaket.
Schon vor Ihrer Bestellung können Sie von den Leistungen des IDW profitieren: Für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf das Wirtschaftsprüfungsexamen vorbereiten, hält das IDW ein besonderes Angebot bereit.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die IDW Mitgliedschaft. Erfahren Sie alles über Ihre künftige oder bestehende Mitgliedschaft: Vorteile, Leistungen, Beiträge, Antragsformulare.
Wer kann IDW Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden. Die Mitgliedschaft beantragen Sie, indem Sie online den entsprechenden Antrag stellen.
Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind. Näheres regelt Paragraph 3 der Satzung, Auch diese Personen können den Antrag online stellen.
Wichtige Downloads
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IDW Beitragsordnung
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Die Beitragsordnung regelt die Beiträge von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für ihre Mitgliedschaft im IDW.
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Beitragsordnung - Veranlagungsbeispiele
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Bei den meisten IDW Mitgliedern ist die Beitragsveranlagung eine Sache von wenigen Minuten. Doch bisweilen ist die Ausgangslage etwas komplexer. Um die Veranlagung zu erleichtern, haben wir die drei häufigsten Fälle, die zu Nachfragen führen, grafisch aufbereitet.
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Satzung des IDW
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Satzung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. - in der Fassung der auf dem 33. Wirtschaftsprüfertag am 14. November 2017 in Baden-Baden beschlossenen Satzungsänderung.
- IDW Wertekodex
- Mission Statement für den Berufsstand