Prüfungen zur Antragstellung nach der neuen Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation
Bereits in den vergangenen Jahren gab es eine staatliche Beihilfe für bestimmte Unternehmen, für die ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund ihrer stromintensiven Produktionsprozesse besteht (sog. Strompreiskompensation). Die bisherige Förderrichtlinie wird nunmehr durch eine neue Billigkeitsrichtlinie abgelöst. Am 22.05.2026 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), als zuständige Bewilligungsbehörde, bereits den Entwurf der neue Billigkeitsrichtlinie veröffentlicht. Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Wirtschafts- und Umweltministeriums vom 08.07.2026 liegt inzwischen die beihilferechtliche Genehmigung vor und wird die finale Billigkeitsrichtlinie in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Arbeitsgruppe „Letztverbraucher“ mit den Prüfungen i.Z.m. der Antragstellung auf Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr…