24.07.2026
Neuigkeiten zur Strompreiskompensation und BECV
Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde nunmehr am 22. Juli 2026 die neue Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Bundesanzeiger | BAnz AT 22.07.2026 B1: "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030 vom 08.07.2026"
Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation
Bereits Ende Mai hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die vorläufige Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation auf ihrer Website veröffentlicht, sodass sich potentielle Antragsteller bereits auf die Änderungen einstellen konnten, die vor allem…