Energie: Korrekturmeldungen zu den StromPBG-Endabrechnungen
Der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) hat sich in seiner 164. Sitzung am 02.03.2026 mit den Prüfungen von Korrekturmeldungen zu den StromPBG-Endabrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) sowie sog. sonstigen Letztverbrauchern beschäftigt.
Hintergrund sind die aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine gestiegenen Energiepreise (u.a. Erdgas, Strom). Seinerzeit wurden das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) geschaffen, um die Energiepreise im Jahr 2023 zu senken. Für Zwecke der Abwicklung mussten sowohl die EVU als auch die sog. sonstigen Letztverbraucher Endabrechnungen über die gewährten Entlastungen in den Jahren 2024 und 2025 bei den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) einreichen. § 34 Satz 1 StromPBG schrieb die Prüfung dieser Endabrechnungen vor. Hierzu hatte der AK SobeP Energie Berichterstattungen über seine 148. Sitzung am…