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Der Wirtschaftsprüferberuf gehört zu den freien Berufen. Als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer tätig werden darf nur, wer öffentlich bestellt wurde. Dafür ist eine persönliche und fachliche Eignung nachzuweisen, die in einem Zulassungsverfahren und einem anspruchsvollem staatlichen Examen festgestellt wird.

Nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Vorbehaltsaufgabe bieten beste Voraussetzungen dafür, auch weitere anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten, seien sie prüferischer oder beratender Art.

Fachkompetenz und Vertrauen: Auftraggeber profitieren regelmäßig von der Vielfalt methodischer und fachlicher Kenntnisse, die Wirtschaftsprüfer aus ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer mitbringen, aus ihren Erfahrungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Branchen, der Vertrautheit mit innovativen Technologien sowie nicht zuletzt vom besonderen Vertrauen, das der Abschlussprüfung entgegengebracht wird. Denn die Tätigkeit stützt sich auf streng zu befolgende ethische Normen, zu denen insbesondere Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit gehören.

Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer übernehmen Verantwortung für aktuelle Themen wie die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft. Indem sie Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsstrategien unterstützen, tragen sie zur langfristigen Stabilität und zum Gemeinwohl bei. Ferner prüfen sie die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen und stellen damit sicher, dass die von den Unternehmen veröffentlichten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten korrekt und verlässlich sind.

Breites Leistungsangebot: Zum Leistungsangebot gehören zahlreiche Arbeitsgebiete - jeweils mit der Möglichkeit, individuelle Tätigkeitsschwerpunkte zu setzen.

Vereinbarkeit mit dem Ansehen des Berufs: Zu den Besonderheiten des Wirtschaftsprüferberufs gehört, dass grundsätzlich nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, die mit dem Beruf und dessen Ansehen vereinbar sind. Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt auf das besondere öffentliche Vertrauen, das dem Abschlussprüfer entgegengebracht wird.

Arbeitsgebiete der Wirtschaftsprüfung

Vereinbare und unvereinbare Tätigkeiten

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