Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Kalenderjahr 2025

IDW PH 9.970.21 (01.2025)

Stand: 22.01.2026

Ansprechpartner/in: WP StB Cathérine Viehweger

Quelle: IDW Life 2/2026, S. 216 ff. || Vorversion (01.2025): IDW Life 2/2025, S. 136 ff.

Gremium: Energiefachausschuss (EFA) (vorbereitet von der Arbeitsgruppe „Belastungsausgleich“ in Abstimmung mit dem Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“)

Wesentliche Inhalte

Der IDW Energiefachausschuss hat zwei aktualisierte Verlautbarungen betreffend die Endabrechnungen von Netzbetreibern im Zusammenhang mit dem EEG 2023 und mit dem KWKG 2023 verabschiedet. Hier ein Überblick über die Neuerungen.

Inhaltlich sind die Änderungen überschaubar. Sie beruhen vor allem

  • auf dem sog. Solarpaket 1, welches Mitte Mai 2024 das EnFG geändert hat, sowie
  • im Hinblick auf den IDW PH 9.970.23 (01.2025) auf dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen in §§ 66, 67 EnFG, die noch im Vorjahr anzuwenden waren.

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Es handelt sich um folgende IDW Prüfungshinweise:

  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Kalenderjahr 2024 (IDW PH 9.970.21 (01.2025))
  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnungen eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für das Kalenderjahr 2024 (IDW PH 9.970.23 (01.2025))

Die bisherigen Versionen mit Stand 01.2024 bzw. 02.2024 wurden aufgehoben.

Bezugsquellen

>> IDW Verlautbarungen Gesamtausgabe

>> Print on Demand