Jahresfinanzberichte im ESEF-Format

Nach der sog. EU-Transparenzrichtlinie sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte beginnend mit dem Jahr 2020 unter Beachtung eines einheitlichen europäischen elektronischen Formats (ESEF; european single electronic format) zu erstellen.

Umfasst sind Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt innerhalb der EU zugelassen sind (Emittenten).

Meldungen

Standard zur ESEF-Prüfung (IDW PS 410 (10.2021)) in finaler Fassung verabschiedet

Rechtzeitig vor Beginn der zweiten ESEF-Prüfungssaison 2021/2022 hat der HFA den finalen IDW Prüfungsstandard: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB ... Mehr

Entwurf eines IDW Prüfungsstandards zur ESEF-Prüfung verabschiedet

Erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Abschlüsse und Lageberichte im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (Format nach der ESEF-Verordnung 2019/815) im ... Mehr

ESEF - Jahresfinanzberichte im elektronischen Format

In seiner Stellungnahme an den deutschen Bundestag begrüßt das IDW grundsätzlich die vorgesehenen Ziele der EU und des deutschen Gesetzgebers, die im Entwurf zum Ausdruck kommen... Mehr

Deutsches Recht an die ESEF-Verordnung anpassen - aber nicht so!

Das IDW übt grundlegende Kritik an dem gemeinsamen Entwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfinanzministeriums für ein "Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie... Mehr

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