ESEF - Jahresfinanzberichte im elektronischen Format

In seiner Stellungnahme an den deutschen Bundestag begrüßt das IDW grundsätzlich die vorgesehenen Ziele der EU und des deutschen Gesetzgebers, die im Entwurf zum Ausdruck kommen. Die Kapitalmarktteilnehmer sollen Jahresfinanzberichte bestimmter Emittenten künftig auch in elektronisch auswertbarem Format bekommen. Auch unterstützt das IDW die Absicht, die Ordnungsmäßigkeit der ESEF-Formatierung der betroffenen Jahresfinanzberichte bzw. von deren Bestandteilen von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Die Änderungen von der noch im Referentenentwurf angedachten sog. Aufstellungs- zur sog. Offenlegungslösung sind als ein wichtiger Schritt zu werten, wenngleich das IDW  nach wie vor eine Lösung präferieren würde mit einer Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung der ESEF-Konformität, die zwar im Rahmen der Abschlussprüfung, aber außerhalb des Bestätigungsvermerks erfolgt.

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