IT-Auditor IDW

Symbolische Darstellung: WP-Prüfungsteam plus IT-Auditor gleich starkes Team

Die IT-Systemprüfung ist integraler Bestandteil der Abschlussprüfung im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes. In der Praxis liegen Wissen und Erfahrung häufig auch bei Spezialisten, die weder Wirtschaftsprüfer (WP) noch vereidigter Buchprüfer (vBP) sind. Das IDW ist bestrebt, die Zusammenarbeit dieser Spezialisten und den WP/vBP zu fördern.

Daher schafft das IDW die Möglichkeit zur Verleihung der Bezeichnung IT-Auditor IDW.

Ihre Vorteile

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  • WP und vBP, die nicht über IT-Spezialisten in der eigenen Praxis/Gesellschaft verfügen, sollen leichter qualifizierte Externe in ihre Prüfungen einbeziehen können.
  • Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und externe Berater erhalten die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation in der IT-Systemprüfung zu erwerben.
  • Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt auf Wunsch die Aufnahme in das Verzeichnis der IT-Auditoren, in dem Interessierte Sie schnell und einfach finden können.

Ablauf der Verleihung

Das Schaubild zeigt den Ablauf der Verleihung der Bezeichnung IT-Auditor IDW

* Der Antrag auf Anerkennung kann auch vor der Teilnahme an den IT-Seminaren gestellt werden. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Besuch der Seminare nach der Anerkennung des Antrags und vor der finalen Zulassungsbestätigung zum Qualifizierungskurs nachzureichen.

Interessiert? Alle relevanten Informationen im Überblick

Die Bezeichnung IT-Auditor IDW kann von den folgenden unterschiedlichen Zielgruppen erworben werden:

  • WP und vBP
  • Mitarbeiter eines WP / eines vBP / einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / einer Buchprüfungsgesellschaft
  • Mitarbeiter eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands
  • Mitarbeiter einer Prüfungsstelle von Sparkassen- und Giroverbänden
  • Mitarbeiter einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten
  • Mitarbeiter einer sonstigen Prüfstelle oder Prüfungseinrichtung mit dem Schwerpunkt IT-Systemprüfung sowie
  • Berater, die als IT-Spezialisten im Rahmen von Abschlussprüfungen für WP und vBP tätig sind

Grundsätzlich können auch andere, interessierte Zielgruppen die Bezeichnung IT-Auditor IDW erlangen. Die Zugangsvoraussetzungen gelten dabei gleichermaßen.

Schritt 1: Grundlegende Zugangsvoraussetzungen

Grundlegende Zugangsvoraussetzungen sind:

  • eine Vorbildung (Hochschulstudium oder Abschluss einer kaufmännischen / technischen Berufsausbildung)
  • allgemeine Berufserfahrung (Nachweis einer allgemeinen Berufserfahrung in Abhängigkeit von der Vorbildung)
  • spezifische Berufserfahrung (Nachweis von praktischen Erfahrungen im Bereich IT)

Zugangsvoraussetzungen je nach Vorbildung:

Zugangsvoraussetzungen IT Auditor

Schritt 2: Fortbildung in Form von zwei IT-Seminaren der IDW Akademie

Die Teilnahme an zwei vorgegebenen IT Seminaren der IDW Akademie (je 2 Tage) ist erforderlich. Hierbei werden die für die Verleihung der Bezeichnung IT-Auditor IDW benötigten theoretischen Kenntnisse geschult.

Beide Seminare tragen den Titel „Die risikoorientierte Prüfung des IKS und der IT-Systeme bei KMU“, behandeln jedoch unterschiedliche Themenschwerpunkte (Modul I + Modul II):

IT_Auditor_Module_2022

Hinweise:

1. Die Module I+II können bis zu 2 Jahre vor Antragstellung besucht werden.

2. Die Module können grds. in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Wir empfehlen jedoch die Reihenfolge entsprechend der Nummerierung.

Die risikoorientierte Prüfung des internen Kontrollsystems und der IT-Systeme bei KMU:
Modul I. Ausrichtung und Grundlagen der System- und Prozessprüfung

Die risikoorientierte Prüfung des internen Kontrollsystems und der IT-Systeme bei KMU:
Modul II. Unternehmensstrukturen und Ausprägungen der Prüfung von Informationssystemen

>> Buchung im Veranstaltungskalender, Rubrik "Seminar der IDW Akademie" (Präsenz und online via zoom)

Qualifizierungskurs zum IT-AuditorIDW (mit Abschlusstest): s.u. bei Schritt 4

Schritt 3: Antragsformulare ausfüllen und versenden

In Zeiten der Digitalisierung ermöglichen wir Ihnen den einfachsten und schnellsten Weg zur Einreichung Ihrer Antragsformulare:

  • Füllen Sie das Antragsformular und die Anlagen 1 und 2 elektronisch am PC aus.
  • Drucken Sie die Dokumente aus und unterschreiben Sie diese.
  • Scannen Sie die Dokumente ein und senden Sie diese im PDF- oder Bild-Format per E-Mail an das IDW ( IT-Auditor@idw.de ).

Hinweise:

1. Bitte beachten Sie, dass die Anlage 1 ggf. von einer weiteren Person unterschrieben werden muss. Sollte der Platz in Anlage 1 nicht ausreichen, dürfen Sie gerne ein zusätzliches Excel-Dokument beifügen. Die Unterschriften müssen jedoch auf dem Dokument des IDW erfolgen. Weitere Erläuterungen dazu werden im Antragsformular beschrieben.

2. DIE FRIST ZUR EINREICHUNG ENDET ZUM 30.11. eines Jahres für die Prüfung im Folgejahr.

3. Im Antrag auf Anerkennung als IT-Auditor IDW ist der erfolgreiche BESUCH DER SEMINARE anzugeben. Sie können den Antrag aber auch stellen, wenn Sie noch keins oder erst eins der geforderten Seminare der IDW Akademie besucht haben. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Besuch der Seminare nach der Anerkennung des Antrags und vor der finalen Zulassungsbestätigung zum Qualifizierungskurs nachzureichen.

Schritt 4: Teilnahme am Qualifizierungskurs mit Abschlusstest (Multiple-Choice-Test)

Nach Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen können Sie am Qualifizierungskurs (weitere 2 Tage) mit anschließendem Multiple-Choice-Test (90 min) teilnehmen.

Qualifizierungskurs zum IT-AuditorIDW (mit Abschlusstest)

04. bis 05.02.2025, Düsseldorf

Inhaltlich setzt sich der Qualifizierungskurs aus folgenden Themengebieten zusammen:

  • Geschäftsprozessorientierte Bilanzierung
  • Prüfung von Geschäftsprozessen
  • Auswirkungen von IT-/IKS-Feststellungen auf die Abschlussprüfung
  • Berufsrecht
  • Abschlusstest (Multiple-Choice-Test)

Hinweise zur Auswertungsmethodik des Multiple-Choice-Tests

1. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten.

2. Mindestens eine Antwortmöglichkeit ist korrekt, d.h. insbesondere, dass Mehrfachantworten möglich sind.

3. Die Antwort wird nur als richtig bewertet, wenn bei Mehrfachantwortmöglichkeiten alle korrekten Antworten ausgewählt wurden.

Beispielfragen aus Vorjahren

1. Im Rahmen der IT-Systemprüfung festgestellte Mängel des Internen Kontrollsystems ...
a) können durch nachgelagerte manuelle Kontrollen kompensiert werden.
b) führen automatisch zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks.
c) erzwingen eine Stichprobenprüfung.
d) sind für die Prüfung irrelevant.

2. Welche Aussage trifft für den IT-Auditor IDW zu?
a) Er ist Pflichtmitglied der Wirtschaftsprüferkammer.
b) Er kann Mitglied des IDW werden.
c) Er ist Pflichtmitglied des IDW.
d) Keine der anderen Antwortmöglichkeiten.

3. Was kann - insbesondere im Rahmen der Abschlussprüfung - anhand von Datenanalyse gem. IDW PH 9.330.3 beurteilt werden?
a) Konten und Journale
b) Kontrolle des Belegflusses
c) Vorliegen von Unregelmäßigkeiten
d) Kontrolle von Schnittstellen

#Lösungsvorschläge 1a | 2d | 3abcd #

Neben der Förderung einer Zusammenarbeit von qualitativen IT-Spezialisten und WP/vBP durch die Verleihung der Bezeichnung IT-Auditor IDW unterstützt das IDW aktiv das Zusammenfinden dieser beiden Gruppen durch die Bereitstellung eines Verzeichnisses bereits vorhandener IT-Auditoren (>> zum Verzeichnis der IT-Auditoren).

Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen der Prüfung zum IT-Auditor IDW. Die Aufnahme in das Verzeichnis der  IT-Auditoren IDW erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die große Mehrheit diese Chance der Eigenwerbung auf der IDW Website sehr gern annimmt.

Sie haben die Prüfung zum IT-Auditor IDW erfolgreich abgeschlossen und möchten in das Verzeichnis aufgenommen werden?

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus und senden Sie es im PDF- oder Bild-Format per E-Mail an das IDW ( IT-Auditor@idw.de ).

Verzeichnis IT-Auditoren - Aufnahmeantrag (PDF)

Bei genehmigtem Antrag erfolgt die Aufnahme in das Verzeichnis innerhalb weniger Tage. Sie werden zudem per E-Mail über die Aufnahme in Kenntnis gesetzt. 

Der erfolgreiche Abschluss erlaubt das Führen der Bezeichnung IT-Auditor IDW.

Wirtschaftsprüfer/innen haben bei der Führung der Bezeichnung IT-Auditor IDW das Berufsrecht zu beachten (§ 18 Abs. 2 WPO). Demnach ist von einer berufsrechtlichen Zulässigkeit auszugehen, wenn die Bezeichnung IT-Auditor IDW  nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüfer" erfolgt, sondern räumlich deutlich davon abgesetzt wird.

Diesem Erfordernis wird entsprochen, wenn der IT-Auditor IDW

  • auf dem Briefbogen in einem anderen Sektor aufgeführt wird, oder
  • auf der Visitenkarte in einer separaten Zeile erscheint, oder
  • unabhängig vom Medium mit dem Zusatz "Zusatzqualifikation" versehen wird.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat diese Vorgehensweise bestätigt. Weitere Einzelheiten: WPK Magazin 4/2016, S. 29, www.wpk.de >> wpk-magazin >> 2016  

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