Impulse durch Wachstumschancengesetz reichen nicht aus – weitere Maßnahmen dringend erforderlich»

22.03.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) begrüßt, dass die Hängepartie um das Wachstumschancengesetz endlich beendet wurde und der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat. Es kritisiert jedoch, dass das ursprünglich vorgesehene Entlastungsvolumen deutlich reduziert wurde. Weitere Entlastungen für die Wirtschaft sind nötig.

Düsseldorf, 22. März 2024 – Der Umfang des nunmehr beschlossenen Pakets zum Wachstumschancengesetz ist zu gering und kommt zu spät, um für eine spürbare Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu sorgen. „Vor dem Hintergrund des anhaltend schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds und den Herausforderungen aus der nachhaltigen und digitalen Transformation sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Deutschland auf einen stabilen Wachstumspfad zurückzuführen“, stellt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW, klar. Auch sei Verlässlichkeit ein elementarer Bestandteil von guter Steuer- und Wirtschaftspolitik. Die Wirksamkeit der nun gesetzten Anreize werde durch das langwierige Gesetzgebungsverfahren mit zahlreichen Änderungen an den vorgesehenen Maßnahmen jedenfalls nicht gefördert, so die IDW Vorstandssprecherin.

In Zeiten angespannter Haushaltslage ist insbesondere Entbürokratisierung eine erfolgversprechende – und aus Sicht der öffentlichen Hand kostengünstige – Maßnahme zur Wachstumsförderung. Neue bürokratieverschärfende Maßnahmen konterkarieren die Bemühungen. Aus Sicht des IDW ist es daher zu begrüßen, dass die bürokratieverschärfende und in ihrer Wirkung zweifelhafte Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen aus dem Paket gestrichen wurde.

„Es bedarf zusätzlicher steuerlicher Impulse zur Förderung der nachhaltigen und digitalen Transformation, etwa nach dem Vorbild der ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Investitionsprämie für Klimaschutzprojekte“, fordert Melanie Sack. Antragsverfahren müssten dabei jedoch deutlich pragmatischer ausgestaltet werden. Beispielsweise könnte bei der Prüfung der Förderfähigkeit zur Entastung der Verwaltung im Zweifel stärker auf die Unterstützung prüfender Dritter gesetzt werden.

Neben den erläuterten Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen und digitalen Transformation, zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung der Standortbedingungen regt das IDW an, die im politischen Raum zur Diskussion gestellten Überlegungen zur Absenkung des Steuersatzes auf thesaurierte Gewinne rechtsformneutral auszugestalten. Daher wäre es dringend notwendig, die Maßnahmen zur Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften (§ 34a EStG) und zur optionalen Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft (§ 1a KStG) praxistauglich auszugestalten. Bestehende Hemmnisse, z.B. zur Übertragung des sog. Sonderbetriebsvermögens vor Optionsausübung, sollten abgebaut werden.

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