Taxonomie-Verordnung: ESAs konsultieren Änderungsvorschläge

Am 01.07.2026 haben die European Supervisory Authorities (ESAs) – ESMA, EBA und EIOPA – ihre Vorschläge zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178)) zur Konsultation gestellt. Schwerpunkt der Vorschläge ist die Vereinfachung und Verringerung des Berichtsaufwands im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852).

  • Der Vorschlag der ESMA umfasst mehrere Vereinfachungen des Rahmens für die Taxonomie-Berichterstattung für Nicht-Finanzunternehmen und Vermögensverwalter. Dazu gehört der Leistungsindikator für Betriebsausgaben (OpEx). Die ESMA bittet zudem um Rückmeldungen zu einer Lösung für die Berichterstattung auf Konzernebene in gemischten Konzernen, die auf dem Berichtsmodell des Mutterunternehmens basiert.
  • Der Vorschlag der EBA enthält u.a. Vorschläge zur Vereinfachung der KPI für „Gebühren und Provisionen“ von Kreditinstituten, Vorschläge für die Berichterstattung auf Konzernebene, sowie die Behandlung der von Nicht-Finanzunternehmen offengelegten KPIs für Betriebsausgaben bei der Berechnung der KPIs von Finanzunternehmen.
  • Der Vorschlag der EIOPA beinhaltet u.a. Vorschläge zur Überarbeitung des „Underwriting-KPI“ für (Rück-)Versicherer, zur Einführung einer neuen „KPI für grüne versicherte Aktivitäten“ sowie die Vereinfachung der Meldebögen.

Die Rückmeldefrist für alle drei Konsultationen ist der 12.08.2026. Alle ESAs planen darüber hinaus öffentliche Anhörungen zu den Vorschlägen.

Die Fachgremien des IDW werden sich zeitnah mit den Vorschlägen der ESAs auseinandersetzen.

Zum Hintergrund: Im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets wurde auch die Überarbeitung der Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung angestoßen. In diesem Zusammenhang wurden die drei delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung – Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 – geändert, zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73.

Im März 2026 wurden die ESAs von der Europäischen Kommission um einen sog. „targeted technical advice“ zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 gebeten. Parallel läuft die Überarbeitung der beiden anderen delegierten Verordnungen durch die Europäische Kommission. Hierzu hat das IDW mit Schreiben vom 14.04.2026 Stellung genommen.

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